Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Vertragsabschluss

Die Angebote der Fa. Anando Eger Datenverarbeitung, im folgenden ANEG genannt, sind freibleibend. Mit Eingang der Bestellung bei ANEG ist der Kunde an den Auftrag gebunden. Ein Vertrag kommt erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Lieferung zustande. Nebenabreden, Änderungen, Ergänzungen und Vereinbarungen mit Vertretern von ANEG sind in jedem Fall erst wirksam, wenn sie durch ANEG schriftlich bestätigt wurden. Das Vertragsverhältnis richtet sich ausschließlich nach diesen Bedingungen, die durch Auftragserteilung oder Annahme der bestellten Ware oder Leistung vom Auftraggeber (oder von diesem ermächtigte Personen) anerkannt werden.

2. Liefermodalitäten

Für den Inhalt der Lieferverpflichtung sind ausschließlich die von ANEG erteilte Auftragsbestätigung und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen maßgebend. ANEG ist zur Teillieferung berechtigt. Mit Abgabe der Ware zum Versand geht die Gefahr auf den Besteller über. Dies gilt auch, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wurde. Ist die Ware vom Besteller abzuholen, geht die Gefahr mit der Anzeige der Bereitstellung an den Besteller über. Verzögert sich der von ANEG zugesagte Liefertermin durch Umstände, die außerhalb des Einwirkbereiches von ANEG liegen, verlängert sich die Lieferzeit um die Zeit der Behinderung. Abweichungen der gelieferten Ware und Dienstleistungen von den Angebotsunterlagen sind zulässig, sofern sie für den Besteller zumutbar sind und die vertraglich vorausgesetzten Eigenschaften der bestellten Ware in vollem Umfang erfüllt werden.

3. Zahlungsfristen, Rechnungslegung

Sofern keine anderen Zahlungsbedingungen vereinbart werden, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen rein netto zahlbar. Gerät der Besteller mit der Zahlung in Verzug, werden Verzugszinsen von 1% der Auftragssumme je Monat in Rechnung gestellt. Die Rechnungslegung für die Inanspruchnahme des telefonischen Beratungsservice erfolgt jeweils zum Quartalsende.

4. Eigentumsübergang

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von ANEG. Regelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, wonach der Auftraggeber Eigentum nicht erwirbt, bleiben davon unberührt.




 
5. Lizenzbedingungen

Nachfolgende Lizenzbedigungen treten in Kraft, sofern durch ANEG erstellte Software zum Lieferumfang gehört und nur für diese. ANEG gewährt dem Besteller für die Dauer dieses Vertrages das einfache, nicht ausschließliche und persönliche Nutzungsrecht des erworbenen Programmes auf einem Computer. (in Mehrplatzsystemen gilt das Benutzungsrecht für alle Nutzer dieses einen Systems) Die Programme bleiben Eigentum von ANEG.
Kopien der Programme sind nur zum Zwecke der Sicherung erlaubt. Der Erwerber verpflichtet sich, die Programme Dritten nicht weiterzugeben.

6. Haftung und Gewährleistung

Alle Ansprüche des Auftraggebers verjähren 6 Monate nach dem Tag der Übergabe der Ware soweit keine gesonderten Garantien gewährt werden. ANEG weist darauf hin, daß es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Software zu erstellen, die in allen Kombinationen fehlerfrei arbeitet. Gegenstand eines mit ANEG geschlossenenen Vertrages ist daher nur eine Software, die im Sinne der Programmbeschreibung und Benutzungsanleitung grundsätzlich brauchbar ist. ANEG verpflichtet sich zur Behebung von Mängeln in eigenerstellter Software innerhalb einer 6-monatigen Gewährleistungsfrist nach Lieferung. Der Benutzer der durch ANEG erstellten Software ist verpflichtet, die gelieferte Software auf offensichtliche Mängel zu untersuchen (z.B. das Fehlen von Datenträgern oder Handbüchern, sichtbare Beschädigungen von Datenträgern...) und innerhalb von 2 Wochen nach Lieferung schriftlich bei ANEG anzuzeigen. Nicht offensichtliche Mängel sind innerhalb der Garantie frist im Zeitraum von 2 Wochen nach Erkennen bei ANEG anzuzeigen. Wird durch den Benutzer die Untersuchungs- und Anzeigepflicht verletzt, so gilt die durch ANEG erstellte Software in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt. ANEG ist hinreichend Gelegenheit einzuräumen, Nachbesserungen an eigenerstellter Software auszuführen. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung an eigenerstellter Software (z.B. wegen Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit..) kann der Besteller nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Für Fremdsoftware übernimmt ANEG keine Gewähr. Für Schäden und/oder Vermögensverluste, die durch die Benutzung der von ANEG gelieferten Software entstanden sind, kann ANEG in keinem Fall haftbar gemacht werden. Für die Datensicherheit (Erstellen von Sicherheitskopien) ist der Erwerber einer Software selbst verantwortlich.

7. Sonstige Bestimmungen

Sofern es sich bei dem Vertragspartner um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und Anando Eger Datenverarbeitung, Dresden.
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages nicht wirksam sein, so wird die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen nicht berührt.
 
Artikel zuletzt bearbeitet am: 21.05.2018 11:34